Episoden

Bildung adeliger „Fräulein“

Clara hat eine umfangreiche Bildung genossen. Denn das Ideal der adeligen Frauen sieht – neben den Forderungen nach Schamhaftigkeit, Züchtigkeit und Frömmigkeit – auch den Erwerb von Sprachkenntnissen sowie die Beherrschung von Musikinstrumenten und Gesangsunterricht vor. Dazu gibt es „schöne Arbeiten“ wie Sticken und Malen.

Herzog Franz gründete 1542 die erste Schule in Gifhorn. Der Schulleiter machte keinen Unterschied zwischen Kindern von Hofbeamten und Gifhorner Bürgern.
Superintendent Ömecke, der geistliche Ratgeber von Franz, errichtete sogar eine Mädchenschule. Das erregte Aufsehen. Eine Lateinschule entstand auf dem Cardenap.

Die ewig Verlobte

Franz genießt in Sachsen die Annehmlichkeiten des höfischen Lebens mit Turnieren, Festen und Jagden in vollen Zügen. Aufgrund der Teilnahme am Schmalkaldischen Krieg wird er kurzfristig mit der Reichsacht belegt. Diese abzuwenden gelingt durch die Führsprache der Verwandtschaft seiner Verlobten. Dann und erst nach 11-jähriger Verlobung heiratet er Clara im Dom zu Ratzeburg.

Fürstliches Beilager

Bei einer Hochzeit wird nach der kirchlichen Feier ein prunkvolles Hochzeitsmahl abgehalten. Kern der Feierlichkeiten ist das fürstliche Beilager. Die Beschreitung des Ehebettes erfolgt unter Zeugen. Dazu liegt das Brautpaar unter einer Decke. Erst jetzt ist die Ehe rechtsgültig.

Rücksicht auf Untertanen

Herzog Franz holt den Baumeister Michael Clare nach Gifhorn, damit er den Bau der fürstlichen Residenz weiterführt. Er drängt auf Fertigstellung, doch er will seine armen Untertanen nicht zu sehr mit Arbeitsdiensten belasten: „ … ich will lieber wenigk haben, dan viel mit der armuth beßrung.“


An Wundbrand gestorben

Franz verletzt sich wahrscheinlich bei der Jagd am rechten Fuß. Die Wunde heilt nicht, weil er vermutlich an Diabetes leidet. Gegen den nachfolgenden Wundbrand haben die Ärzte kein Mittel. Selbst die Amputation des Fußes rettet ihn nicht. Franz stirbt 1549 an seinem 41. Geburtstag.

Kampf um Vormundschaft

Clara kann als Witwe nicht die Vormundschaft für ihre Töchter übernehmen. Sie appelliert daher an Kaiser Karl V. als Beschützer der Witwen und Waisen. Die Petition hat Erfolg. Vormünder für die minderjährigen Töchter werden Graf Antonius von Oldenburg, Philipp Landgraf von Hessen, Georg von Brandenburg und Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg. Katharina und Clara II. erhalten eine standesgemäße Erziehung und werden vorteilhaft vermählt.


Streit mit Celler Räten

Entsprechend ihres Ehevertrages steht Clara auch das Inventar aus dem Kloster Isenhagen zu. Gegen ihren Willen kaufen die Räte aus Celle alles auf. Einige dieser Gegenstände, unter anderem zinnerne Teller und Schüsseln, will Clara unbedingt ausgehändigt haben und sie mit Wagen abholen lassen. Dies wird ihr verweigert.

Das Recht zum Bier brauen

Clara hat das Recht, für die Krüge in Fallersleben, die damaligen Gastwirtschaften, Bier zu brauen und zu verkaufen. 1585 beschweren sich die Braunschweiger, dass sie ihr Bier nicht mehr „in den Krügen“ verkaufen können. Stattdessen wurde in Fallersleben ein Brauhaus errichtet.

Clara pfändet Fohlen

Jede Woche treibt ein Rosskämmerer seine Pferde durch Fallersleben zum Markt nach Oebisfelde. Er weigert sich beständig, den Zoll zu zahlen. Bis im August 1562 Clara seine vier Fohlen als Bußgeld pfändet. Zwei Fohlen kommen in den fürstlichen Stall, zwei bekommt der Rat.

Pomeranze gegen Ochsenweide

Clara besucht den fürstlichen Hof in Oldenburg, in den ihre Schwester Sophie eingeheiratet hat. Im Gepäck hat sie selbst zubereiteten Tee aus Blüten, Blättern und Öl aus der Schale der Pomeranze (Bitterorange).
Anthonius, Claras Schwager, leidet unter Fettleibigkeit, Kurzatmigkeit und Darmstörungen. Die Säfte bekommen ihm gut. Dafür dürfen ihre mageren Ochsen aus dem nassen Ilkerbruch auf seinen saftigen Marschwiesen weiden.

Streit um Waldweide

Da Clara in unmittelbarer Nähe Fallerslebens keinen eigenen Wald zur Verfügung hat, beansprucht sie die Holz- und Weidenutzung im Barnbruch. Auf ihr Ersuchen an den Neffen ihres Mannes wird ein Vergleich ausgehandelt: Sie darf Kühe und Schweine für den eigenen Bedarf eintreiben. Für das Brauhaus und die Ziegelhütte darf sie Weichholz schlagen. Statt der Jagd erhält sie nach Bedarf Rehe und Wildschweine.

Laub für Schützenfest

Zu Claras Zeiten ist ein Schützenfest in Fallersleben nicht nachgewiesen. Die erste urkundliche Erwähnung des Schützenfestes stammt aus dem Jahr 1603. Eine Abrechnung des Magistrats belegt ein „Vogelschießen“. Wehrfähige Männer schossen mit einer Armbrust auf einen hölzernen Vogel auf der Stange um die Königswürde.

Die Eichen im Barnbruch spielen eine besondere Rolle während des Freischießens. Zu Ehren des Schützenkönigs wird mit dem Eichenlaub die Stadt geschmückt. Die „Laubhauer“ werden dafür mit Geld und Branntwein entlohnt. Mit dem Laub wird die Stadt feierlich geschmückt. An die Hüte der Schützen wird jeweils ein Zweig gesteckt.

Als heutige „Allerhoheiten“ können wohl die Schützenkönige der Region betitelt werden. Zu ihren vielen Aufgaben gehört auch das Pflanzen einer „Königseiche“.

Claras letzte Reise

Clara besucht 1575 ihre Tochter Clara II., verheiratet mit Herzog Bogislaw XIII. von Wolgast-Pommern. Dort stirbt sie am 21. März 1576 und wird in der Marienkirche in Barth beigesetzt. Ein Sandsteinepitaph, gestiftet von ihrer Tochter, erinnert an sie.